Was bedeutet Wettbewerb als Vergabegrundsatz?
Grundprinzip, das sicherstellt, dass öffentliche Aufträge im fairen Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern vergeben werden.
Der Wettbewerbsgrundsatz ist das Fundament des Vergaberechts. Öffentliche Aufträge sollen im Wettbewerb vergeben werden, damit öffentliche Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden.
Was folgt aus dem Wettbewerbsgrundsatz?
Aufträge sind grundsätzlich auszuschreiben, Anforderungen dürfen den Wettbewerb nicht unnötig einschränken, und Absprachen zwischen Bietern sind verboten.
Wie wird Wettbewerb gesichert?
Durch Bekanntmachungen, angemessene Fristen, produktneutrale Leistungsbeschreibungen und den Geheimwettbewerb.
Gilt der Grundsatz auch bei Direktaufträgen?
Auch dort sollen Auftraggeber wirtschaftlich handeln und zwischen Unternehmen wechseln.
