Was ist ein Nachprüfungsantrag?
Der förmliche Antrag eines Bieters bei der Vergabekammer zur Überprüfung eines Vergabeverfahrens.
Mit dem Nachprüfungsantrag leitet ein Unternehmen ein Verfahren vor der Vergabekammer ein. Er ist nur oberhalb der EU-Schwellenwerte möglich und hat strenge Voraussetzungen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Der Antragsteller muss ein Interesse am Auftrag haben, eine Verletzung seiner Rechte geltend machen, einen Schaden darlegen und den Verstoß rechtzeitig gerügt haben.
Welche Fristen gelten?
Der Antrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung zu stellen, dass der Rüge nicht abgeholfen wird. Vor Vertragsschluss muss er eingehen.
Welche Wirkung hat der Antrag?
Nach Information des Auftraggebers durch die Vergabekammer darf der Zuschlag bis zur Entscheidung nicht erteilt werden.
