Was bedeutet Geheimhaltung im Vergabeverfahren?
Die Verpflichtung, vertrauliche Informationen aus dem Verfahren nicht offenzulegen.
Auftraggeber müssen die vertraulichen Informationen der Bieter schützen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Gleichzeitig können sie Bieter zur Vertraulichkeit verpflichten.
Welche Informationen sind geschützt?
Insbesondere der Inhalt der Angebote, Kalkulationen, technische Lösungen und andere als vertraulich gekennzeichnete Angaben.
Können Bieter Einsicht in Angebote von Wettbewerbern nehmen?
Im Nachprüfungsverfahren nur eingeschränkt. Die Akteneinsicht wird versagt, soweit Geschäftsgeheimnisse betroffen sind.
Wie schützen Sie Ihre eigenen Informationen?
Kennzeichnen Sie Geschäftsgeheimnisse im Angebot deutlich und begründen Sie, warum sie vertraulich sind.
