Welche Auftragsarten gibt es?
Die Einteilung öffentlicher Aufträge in Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge.
Die Auftragsart bestimmt, welches Regelwerk gilt und welcher Schwellenwert maßgeblich ist. Bauaufträge haben einen deutlich höheren EU-Schwellenwert als Liefer- und Dienstleistungsaufträge.
Wie unterscheiden sich Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge?
Lieferaufträge betreffen die Beschaffung von Waren, Bauaufträge die Ausführung von Bauleistungen und Dienstleistungsaufträge alle sonstigen Leistungen.
Was gilt bei gemischten Aufträgen?
Maßgeblich ist grundsätzlich der Hauptgegenstand des Auftrags. Bei Liefer- und Dienstleistungen entscheidet in der Regel der höhere Wertanteil.
Welche Regelwerke gelten für welche Auftragsart?
Bauaufträge richten sich nach der VOB/A, Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der Schwellenwerte nach der VgV und unterhalb meist nach der UVgO.
