Was ist unverhältnismäßiger Aufwand im Vergaberecht?
Ein Aufwand, der außer Verhältnis zum erreichbaren Nutzen steht.
Der Begriff spielt an mehreren Stellen eine Rolle, etwa bei der Begründung einfacherer Verfahren oder bei der Frage, wie viel Aufwand Bietern zugemutet werden kann.
Wo spielt unverhältnismäßiger Aufwand eine Rolle?
Etwa bei der Wahl einer Beschränkten Ausschreibung, wenn eine Öffentliche Ausschreibung einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, oder bei der Begründung einer Gesamtvergabe.
Kann ein Bieter unverhältnismäßigen Aufwand rügen?
Ja, wenn die Anforderungen an die Angebotserstellung außer Verhältnis zum Auftrag stehen. Das kann gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen.
Wie wird das beurteilt?
Anhand des Verhältnisses zwischen Aufwand und Nutzen im Einzelfall.
