Was ist eVergabe?
Die vollständig elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die vollständig elektronische Kommunikation seit Oktober 2018 Pflicht. Auch unterhalb der Schwellenwerte wird die eVergabe immer mehr zum Standard.
Was umfasst die eVergabe?
Die elektronische Bekanntmachung, die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation mit Bietern, die Angebotsabgabe und die Information über den Zuschlag.
Welche Plattformen werden genutzt?
Verschiedene Vergabeplattformen von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Anbietern. Bieter benötigen deshalb häufig Zugänge zu mehreren Plattformen.
Welche Vorteile hat die eVergabe für Bieter?
Schnellerer Zugriff auf Unterlagen, automatische Benachrichtigungen bei Änderungen und weniger Papierkram.
