Was ist der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Vergabegrundsatz, der verlangt, alle Bieter gleich und zu gleichen Bedingungen zu behandeln.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz gehört zu den zentralen Grundsätzen des Vergaberechts. Er gilt in allen Phasen des Verfahrens und unabhängig vom Auftragswert.
Was bedeutet Gleichbehandlung in der Praxis?
Alle Bieter erhalten dieselben Informationen zur selben Zeit, unterliegen denselben Fristen und werden nach denselben Kriterien bewertet.
Darf ein Auftraggeber Bieter unterschiedlich behandeln?
Nur wenn dies ausdrücklich gestattet oder sachlich gerechtfertigt ist.
Was sind typische Verstöße?
Wenn einzelne Bieter Zusatzinformationen erhalten, verspätete Angebote berücksichtigt werden oder nachträglich Kriterien geändert werden.
