Was ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)?
Eine standardisierte Eigenerklärung, mit der Bieter vorläufig ihre Eignung bestätigen, ohne sofort alle Nachweise vorzulegen.
Die EEE ist das EU-weite Standardformular für die vorläufige Eignungsprüfung. Oberhalb der Schwellenwerte müssen Auftraggeber sie als vorläufigen Nachweis akzeptieren.
Wann wird die EEE verwendet?
Oberhalb der EU-Schwellenwerte. Auftraggeber können sie auch unterhalb der Schwellenwerte zulassen.
Was bestätigt der Bieter mit der EEE?
Dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eignungskriterien erfüllt sind und er die Nachweise auf Anforderung vorlegen kann.
Müssen Unternehmen der Eignungsleihe eine eigene EEE abgeben?
Ja. Für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter stützt, ist eine eigene EEE erforderlich.
