Was ist das Formblatt 124?
Das Standardformular zur Eigenerklärung der Eignung bei öffentlichen Bauaufträgen.
Das Formblatt 124 stammt aus dem Vergabehandbuch des Bundes für Bauleistungen. Es wird von vielen Auftraggebern als Eigenerklärung zur Eignung verwendet, wenn ein Unternehmen nicht präqualifiziert ist.
Was erklärt das Unternehmen mit dem Formblatt 124?
Angaben zu Umsatz, Beschäftigten, Referenzen, Eintragungen in Register und zur Erfüllung der Pflichten zu Steuern und Sozialabgaben.
Wann ist das Formblatt nicht nötig?
Wenn das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB eingetragen ist. Dann genügt der Verweis auf den Eintrag.
Müssen Nachweise beigefügt werden?
Zunächst meist nicht. Der Auftraggeber verlangt die Belege in der Regel vom Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist.
