Was ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)?
Das Gremium, das die VOB erarbeitet und fortschreibt.
Der DVA ist ein Gremium aus Vertretern öffentlicher Auftraggeber und der Bauwirtschaft. Er erarbeitet die VOB und passt sie an rechtliche und technische Entwicklungen an.
Welche Aufgaben hat der DVA?
Er entwickelt die VOB/A, VOB/B und VOB/C weiter und gibt Empfehlungen zu deren Anwendung.
Wie ist der DVA organisiert?
Über Hauptausschüsse, etwa den Hauptausschuss Allgemeines sowie die Hauptausschüsse Hochbau und Tiefbau, die jeweils eigene Themen bearbeiten.
Ist die VOB ein Gesetz?
Nein. Die VOB/A wird durch Verweise im Vergaberecht verbindlich, die VOB/B durch Einbeziehung in den Bauvertrag.
