Was bedeutet Losvergabe?
Die Aufteilung eines Auftrags in mehrere Teilaufträge, die einzeln vergeben werden können.
Die Aufteilung in Lose ist im deutschen Vergaberecht der Grundsatz. Sie soll kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.
Muss ein Auftrag in Lose aufgeteilt werden?
Ja, grundsätzlich nach Menge (Teillose) und Fachgebieten (Fachlose). Eine Gesamtvergabe ist nur aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zulässig und zu dokumentieren.
Können Bieter auf mehrere Lose anbieten?
In der Regel ja. Der Auftraggeber kann aber die Zahl der Lose begrenzen, auf die ein Bieter anbieten darf oder die er erhalten kann.
Wie wird der Auftragswert berechnet?
Der Wert aller Lose wird zusammengerechnet, um zu prüfen, ob der EU-Schwellenwert erreicht ist.
