Was ist eine Mischkalkulation?
Das gezielte Verschieben von Preisen zwischen Positionen; kann zum Ausschluss führen.
Bei einer Mischkalkulation werden Kosten bewusst von einer Position in eine andere verschoben. Das kann den Wettbewerb verzerren und ist vergaberechtlich unzulässig.
Warum ist Mischkalkulation unzulässig?
Weil die Preise nicht den tatsächlichen Kosten der Positionen entsprechen. Die Rechtsprechung wertet das als unvollständige oder unzutreffende Preisangabe.
Welche Folgen hat sie?
Das Angebot wird in der Regel ausgeschlossen.
Wie vermeiden Sie den Verdacht einer Mischkalkulation?
Kalkulieren Sie jede Position kostenbasiert und dokumentieren Sie auffällige Preise, damit Sie sie bei Nachfragen erklären können.
