Was ist ein Open-House-Modell?
Ein Modell, bei dem der Auftraggeber zu festen Bedingungen mit allen geeigneten Anbietern Verträge schließt, ohne Auswahl.
Beim Open-House-Modell schließt der Auftraggeber mit allen Unternehmen Verträge, die die festgelegten Bedingungen akzeptieren. Mangels Auswahlentscheidung liegt nach der Rechtsprechung des EuGH kein öffentlicher Auftrag vor.
Wo wird das Open-House-Modell eingesetzt?
Häufig im Gesundheitswesen, etwa bei Rabattverträgen von Krankenkassen für Arzneimittel.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Bedingungen müssen vorab festgelegt und veröffentlicht werden, und jedes Unternehmen muss während der Laufzeit beitreten können.
Gilt hier das Vergaberecht?
Nicht das förmliche Vergaberecht, aber die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung.
