Was ist ein Absageschreiben?
Die Mitteilung an einen nicht berücksichtigten Bieter über die Nichtberücksichtigung seines Angebots mit Gründen.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist das Absageschreiben Teil der Information nach § 134 GWB und muss vor dem Zuschlag versandt werden. Es ist für Bieter die wichtigste Grundlage, um eine Vergabeentscheidung zu prüfen.
Was muss ein Absageschreiben enthalten?
Den Namen des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, die Gründe für die Nichtberücksichtigung des eigenen Angebots und den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Was können Sie tun, wenn die Begründung nicht ausreicht?
Fragen Sie bei der Vergabestelle nach und rügen Sie Verstöße unverzüglich. Achten Sie auf die Wartefrist, denn nach dem Vertragsschluss ist ein Nachprüfungsverfahren in der Regel nicht mehr möglich.
Wie nutzen Sie ein Absageschreiben für künftige Angebote?
Die Gründe zeigen, wo Ihr Angebot im Vergleich schwächer war. Diese Hinweise helfen, die Angebotserstellung beim nächsten ähnlichen Verfahren gezielt zu verbessern.
