Was ist eine Nachprüfungsinstanz?
Die Behörde oder das Gericht, das Vergabeentscheidungen im Oberschwellenbereich auf Antrag überprüft.
Nachprüfungsinstanzen kontrollieren die Einhaltung des Vergaberechts oberhalb der EU-Schwellenwerte. In Deutschland sind das die Vergabekammern und die Vergabesenate der Oberlandesgerichte.
Welche Nachprüfungsinstanzen gibt es?
In erster Instanz die Vergabekammern des Bundes und der Länder, in zweiter Instanz die Vergabesenate der Oberlandesgerichte.
Welche Vergabekammer ist zuständig?
Das hängt davon ab, wem der Auftrag zuzurechnen ist, dem Bund oder einem Land. Die Bekanntmachung nennt die zuständige Stelle.
Gibt es Nachprüfungsinstanzen unterhalb der Schwellenwerte?
Grundsätzlich nicht. Einige Länder haben jedoch eigene Rechtsschutzmöglichkeiten eingeführt.
