Was ist ein Lieferauftrag?
Ein Vertrag über die Beschaffung von Waren durch Kauf, Miete, Leasing oder Pacht.
Lieferaufträge betreffen die Beschaffung von Waren, etwa Büromaterial, Fahrzeuge oder medizinische Geräte. Oberhalb der Schwellenwerte werden sie nach der VgV vergeben.
Was gilt als Lieferauftrag?
Die Beschaffung von Waren durch Kauf, Ratenkauf, Leasing, Miete oder Pacht. Montage- und Installationsarbeiten können dazugehören.
Welche Regeln gelten?
Oberhalb der Schwellenwerte das GWB und die VgV, unterhalb meist die UVgO und Landesrecht.
Was gilt bei gemischten Aufträgen?
Überwiegt der Wert der Dienstleistungen, handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag.
