Was ist das Wirtschaftlichkeitsprinzip?
Grundsatz, nach dem der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt wird.
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Mittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Im Vergaberecht zeigt es sich vor allem im Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.
Was bedeutet Wirtschaftlichkeit im Vergaberecht?
Das beste Verhältnis zwischen dem eingesetzten Geld und dem erzielten Nutzen, unter Berücksichtigung von Qualität, Kosten und gegebenenfalls Lebenszykluskosten.
Woher stammt das Prinzip?
Aus dem Haushaltsrecht, das öffentliche Stellen zu wirtschaftlichem und sparsamem Handeln verpflichtet.
Was bedeutet das für Bieter?
Es reicht nicht, nur billig zu sein. Ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis entsprechend den Zuschlagskriterien ist entscheidend.
